Aktuelles

Wohnungslosigkeit

Menschen ohne Wohnung

Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe“ vermutet, dass es in Deutschland aktuell ca. 650 000 wohnungslose Menschen gibt.
Wer als „wohnungslos“ gilt, hat kein eigenes Zuhause, kann aber gelegentlich noch bei Freunden oder Verwandten ein zeitlich befristetes Dach über dem Kopf finden. Obdachlos ist, wer auch auf diese Notlösungen nicht mehr zurückgreifen kann und faktisch auf der Straße lebt. Beide Zustände haben oft einen fließenden Übergang. Aus dem sozialen Abstieg entsteht eine Abwärtsspirale der Armut, sozialen Ausgrenzung und persönlicher Aussichtslosigkeit. Menschen mit niedrigem Einkommen oder solche, die bereits wohnungs- oder obdachlos sind, fristen ein chancenloses Dasein auf dem freien Wohnungsmarkt.

Bis dato existieren keine konkreten Zahlen zu dem Umfang dieser Misere.

Offensichtlich „zählen“ Menschen ohne Wohnung nicht. Ständig werden alle möglichen Statistiken veröffentlicht: Wir wissen, wie oft die Deutschen ihre Unterhose bügeln oder wie lange ein Plausch unter Kollegen am Arbeitsplatz währt, doch nicht, wie viele Menschen in unserem Land von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit betroffen sind. Um adäquat helfen und handeln zu können, wäre es aber zwingend notwendig, die Größe des Problems zu kennen.
Am 16.01.2020 hat die Regierung sich zur Einführung einer Wohnungslosen-Statistik entschlossen. Die Erhebung soll ab 2022 starten und durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht werden.
Dabei werden diejenigen, die in einer Notunterkunft landen, von den Kommunen zahlenmäßig erfasst. Doch wie erfährt man die Anzahl der Menschen, die gar keine Notunterkünfte aufsuchen? Diese sollen mit einer vom Ministerium für Arbeit und Soziales durchgeführten „ergänzenden Wohnungslosenberichterstattung“ gezählt werden. Man darf gespannt sein.
Wir begrüßen, die zwar späte, aber immerhin geplante Erhebung der Bundesregierung und fordern außerdem:

01.

Eine gezielte nationale Anstrengung zur Abschaffung der Wohnungsnot

In Deutschland, das in Europa als sozialpolitisches Vorzeigeland gerühmt wird, fehlen mehr als eine Million Sozialwohnungen. 1990 gab es noch rund 2,9 Millionen Sozialwohnungen, gegenwärtig sind nur noch 1,2 Millionen vorhanden. Der Bestand sinkt seit Jahren. Ärmere Bürger müssen hierzulande ungefähr die Hälfte ihres verfügbaren Nettoeinkommens für Miete ausgeben. In der Hitparade der Überlastung durch Mietkosten wird Deutschland nur noch von Dänemark, Griechenland und Bulgarien überholt. Für den Zeitraum 2020 bis 2024 hat der Bund jährlich 1 Milliarde Euro zweckgebundene Finanzhilfe für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Das ist entschieden zu wenig.

02.

Das Recht auf Wohnen muss in das Grundgesetz aufgenommen werden

Wohnen ist ein Menschenrecht. Das „Right to housing“ wurde schon 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 25) deklariert und ist auch im Sozialpakt der Vereinten Nationen (Artikel 11) enthalten. In Deutschland kann man zwar grundsätzlich Zuschüsse für angemessenes Wohnen einklagen, doch ein Rechtsanspruch auf Wohnen besteht nicht. Das Menschenrecht fordert nicht nur für jeden ein menschenwürdiges, einkommensgerechtes und diskriminierungsfreies Dach über dem Kopf, sondern auch einen Anspruch auf die Verfügbarkeit und den Schutz des Wohnraumes. Deshalb sind Zwangsräumungen rechtswidrig und Verletzungen der Menschenrechte. Niemand darf durch eine Zwangsräumung obdachlos werden. Nur unter strengen rechtlichen Bedingungen ist dies zu dulden, und auch nur, wenn ein angemessener Wohnraum als Ersatz geboten wird. Wir kämpfen dafür, dass dieses international verbriefte Recht endlich in das deutsche Grundgesetz aufgenommen wird.

03.

Ein Wohnungspolitik, die sich an dem Housing-First- Konzept orientiert

Finnland hat schon vor 10 Jahren mit herkömmlichen Methoden der Obdachlosen-Hilfe und gängiger wohnungspolitischer Tradition komplett gebrochen und das Housing-First-Prinzip (nach Dr. Sam Tsemberis entwickelt) eingeführt. Durch die hohe Erfolgsquote dieses Konzepts konnte Finnland die Obdachlosigkeit nahezu auslöschen. Bei diesem Prinzip muss sich der obdachlose Mensch nicht erst durch einen Job oder eine Therapie bewähren, sondern erhält ohne Voraussetzungen eine Wohnung. Der Mensch wird zunächst auf eine sichere Basis gestellt, anschließend wird ihm bei seinen sonstigen Problemen geholfen – und nicht umgekehrt. Auch in Deutschland gibt es Housing-First-Projekte. Wir begrüßen diese Bemühungen ausdrücklich und sind für eine flächendeckende Ausweitung und grundsätzliche Anwendung dieses Prinzips.

04.

Abschaffung der Schufa

Vermieter verlangen stets eine Schufa-Auskunft, selbst bei Sozialwohnungen. Die Schufa Holding AG ist eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei (190 Mio. Umsatz im Jahr 2016), die unter anderem Banken Auskunft über die Bonität von Menschen liefert. Damit wird das Tor zur Benachteiligung und Diskriminierung von ohnehin schon stigmatisierten Menschen und einer Verletzung der Menschenrechte weit aufgestoßen. Der Wohnungssuchende wird anhand eines Punktbewertungsverfahren (Scoring) unter Generalverdacht gestellt und mit undurchsichtigen Algorithmen berechnet. Um die Überschuldung von Privatpersonen zu verhindern, wäre als Alternative zur unredlichen Schufa eine öffentliche, nicht profitorientierte Einrichtung sinnvoll, deren Methoden transparent sind und die zudem kostenfrei Auskunft erteilt.

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Montag-Freitag: 10:00 – 16:00 Uhr